Vorsicht – penible Exekution bei Falschparken

Aus gegebenen Anlass weisen wir die MieterInnen darauf hin, dass derzeit in der Umgebung unserer Wohnhausanlage das Falschparken (Abstellen des Fahrzeuges im Bereich von weniger als 5m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder) penibel exekutiert wird. Das Parken außerhalb von markierten Abstellflächen oder auf gesperrten Flächen wurde exekutiert. Besonders aufgefallen sind dabei die Kreuzung Schrickgasse/Klenaugasse.

Wir empfehlen besondere Vorsicht, wo Sie Ihr Fahrzeug abstellen.