Mitgliedschaft
WARUM ES WICHTIG IST, MITGLIED ZU SEIN:
- Voller Einsatz für faire Wohnbedingungen
- Jährliche Überprüfung der Betriebskostenabrechnung
- Erstberatung, Unterstützung und Vermittlung an zuständige Stellen und Behörden bei rechtlichen Problemen
- Der Mieterverein ist das einzig, gemeinsame Sprachrohr für die Anliegen der MieterInnen gegenüber Schwarzatal
- Eine starke Gemeinschaft von MieterInnen
Folder Mieterverein 2023:
JETZT MITGLIED WERDEN:
Mitgliedsanmeldung einfach ausfüllen und in den Vereinskasten im Stiegenhaus werfen oder per Mail an office@mieterverein.at senden. Achtung: Auf Stiege 7 und 8 gibt es noch keinen Vereinskasten – Sie können aber den Briefkasten Stiege 5 Top 60 verwenden.
Sie sind bereits Mitglied und wollen Ihre Daten aktualisieren? Datenaktualisierung
Arten der Mitgliedschaft
- ordentliche Mitgliedschaft
- fördernde Mitgliedschaft
- Ehrenmitgliedschaft
- außerordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder beteiligen sich an der Vereinsarbeit (Teilnahme an Veranstaltungen, etc.)
Fördernde Mitglieder sind solche, die sich an der Vereinsarbeit beteiligen und vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages den Verein fördern.
Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
Außerordentliche Mitglieder sind Personen die unserer Wohnhausanlage nicht angehören und uns trotzdem unterstützen möchten. Sie besitzen kein Stimmrecht.
Alle Mitglieder verpflichten sich zur pünktlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Dieser wird in der Generalversammlung beschlossen.
Der derzeitige Mitgliedsbeitrag beträgt € 10,- pro Jahr und wird für 2 Jahre kassiert (€ 20,-). Die Zahlscheine erhalten unsere MieterInnen immer im Frühjahr.
Bei Online-Überweisung ersuchen wir Ihre Stiege, die Türnummer sowie Vor- und Nachname im Verwendungszweck anzugeben.
Bei einer Spende ersuchen wir Sie zusätzlich das Wort „Spende“ anzugeben.
IBAN: AT09 6000 0000 0178 4789
Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch:
- freiwilligen Austritt (schriftlich),
- Streichung (wenn kein Mitgliedsbeitrag einlangt) oder
- Ausschluss (z.B. durch unehrenhaftem Verhalten)
Die Beendigung der Mitgliedschaft kann nur zum 31.12. eines Kalenderjahres erfolgen und muss dem Vorstand bis spätestens 30.11. eines Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt werden.
Wir würden uns freuen, Sie bald als Mitglied begrüßen zu dürfen.