Mietzinsminderung / Schäden in Wohnungen

Sehr geehrte Mieter*innen.

Wir haben eine Anfrage erhalten, ob die Mieter*innen wegen des Baulärms nicht einfach eine Monatsmiete einbehalten können.

Wir raten Ihnen davon ab, Ihre Miete von sich selbst aus zu senken oder weniger zu zahlen. Schwarzatal hätte damit eine Grundlage eine Räumungsklage gegen Sie einzubringen. Da die Beeinträchtigungen in jeder Wohnung unterschiedlich sind, muss die jeweilige Belastung von einem Gericht festgestellt werden – welches auch den Anspruch in Prozent festlegt.

Wir empfehlen Ihnen unbedingt, Schwarzatal sofort schriftlich mitzuteilen, dass Sie Ihre Miete nur mehr mit Vorbehalt bezahlen (unbedingt per Einschreiben). Nur wenn Sie dies gemacht haben, können Sie auftretende Belastungen (Staub, Lärm, Erschütterungen, häufigere Reinigungsarbeiten, etc.) ab dem Zeitpunkt des Einschreibens geltend machen. Eine Briefvorlage finden Sie in unserem Mitgliederbereich.

Weiters raten wir Ihnen, von Ihren Beeinträchtigungen Beweismaterial zu sichern. Dies können, Fotos, Videos oder auch schriftliche Aufzeichnungen sein. Umso genauer Sie diese Aufzeichnungen führen, umso höher ist die Chance für eine Mietzinsminderung. Für unsere Mitglieder haben wir ein Baustellentagebuch angelegt. Wir sammeln darin alle Fotos und Videos von Mieter*innen, die wir dann auch gerne zur Verfügung stellen, sollte jemand vor Gericht gehen wollen. Sie finden dies ebenfalls in unserem Mitgliederbereich.

Wir ersuchen um Verständnis, dass der Mieterverein aus rechtlichen Gründen keine Sammelklage für alle Mieter*innen machen kann – weil wie beschrieben, jede Partei anderen Belastungen ausgesetzt ist und dies einzeln gemacht werden muss.

Schäden in den Wohnungen

Auf den Stiegen 3 bis 6 fand zwischen 23.4.2021 und 26.4.2021 eine Begehung und Beweissicherung für Schäden statt. Da die Bauarbeiten bereits am 7.4.2021 begonnen hatten und Mieter*innen mehrere Schäden bei uns gemeldet hatten, haben wir Ihnen eine weitere Briefvorlage in den Mitgliederbereich gestellt. Melden Sie der Hausverwaltung unbedingt sofort Schäden, die nach 7.4.2021 entstanden sind. Auch wenn Sie an die Caritas verwiesen werden. Ihr Ansprechpartner bleibt die Hausverwaltung. Zwischen Caritas und Mieter*innen besteht keinerlei Vertrags- oder Rechtsverhältnis.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.