Warmwasserzähler Tausch Info

Sehr geehrte Mieter*innen.

Sie haben bestimmt auch den Aushang Ende Juli bezüglich Tausch der Warmwasserzähler gesehen. Dieser Tausch ist vom Gesetzt her alle 5 Jahre vorgeschrieben. Für etwas Verwirrung hat jedoch das Kleingedruckte gesorgt, dass Mieter*innen eine Extragebühr in der Höhe von 52,20 Euro zahlen sollen, wenn diese den Termin nicht wahrnehmen können. Anbei darf ich Ihnen daher meine Anfrage an Techem und die Antwort von 1.8.2022 weiterleiten. Auch die Mietervereinigung haben wir eine juristische Aklärung ersucht. Die zusammengefasste Antwort des Telefonats von 2.8.2022 finden Sie ebenfalls darunter.

Anfrage an Techem: 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe eine Rückfrage bezüglich der zusätzlichen Kosten. Für was genau werden die 52,20 Euro verrechnet? Anfahrt? Wird diese Gebühr pro Wohnung verrechnet oder Pauschal pro Termin? Es erscheint mir, dass dies juristisch nicht durchsetzbar ist, da Ihre Teams sowieso drei Wochen lang in unserer Anlage anwesend sind. Ich darf Sie im Rückmeldung ersuchen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen. H. Schreiber

Antwort vom 1.8.2022

Sehr geehrter Herr Schreiber,

diese Kosten werden nur bei einem neuerlichen extra Termin verrechnet. Es ist ein Pauschalbetrag der die Arbeitszeit und Anfahrt beinhaltet. Es wird für jeden Abnehmer verrechnet. In den drei Wochen wo wir in der Anlage sind wird ein verschobener Termin natürlich nicht verrechnet. Das Verschieben des Termins in den drei Wochen ist aber auch nur begrenzt verfügbar da die Monteure sonst den Zeitplan der anderen Abnehmer nicht einhalten können.

Für weitere Rückfragen steht ihnen unser Servicecenter unter 01-712-63-35 DW10 gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thermomatic KG, Techem Gebietsvertretung Wien, Niederösterreich und Burgenland

Montage, Kundendienst /Bj, Universumstraße 31, 1200 Wien

T: +43(1)7126335-20, E: mo@thermomatic.at, I: www.thermomatic.at

 

Zusammenfassung des Telefonats mit der Mietervereinigung Österreich vom 2.8.2022:

Laut Auskunft der Mietervereinigung darf eine Extragebühr nur verrechnet werden, wenn sich Mieter*innen nicht bei Techem melden und am angekündigten Termin vor der Türe stehen und nicht in die Wohnung können – also den Termin verfallen lassen.